Höhere Mindestlöhne für Temporärarbeitende

Über 400’000 Menschen unterliegen dem Gesamtarbeitsvertrag im Bereich Personalverleih, was ihn zum grössten GAV in der Schweiz macht. Im Herbst 2023 haben sich die Sozialpartner auf einen neuen Vertrag geeinigt, der am 1. März 2024 in Kraft tritt.

Das bedeutet unter anderem ein Mindestlohn, subventionierte Weiterbildung für temporär Beschäftigte, eine verbesserte Altersvorsorge und einen besseren Krankentaggeld-Schutz.

Für Einsatzbetriebe bedeutet dies Flexibilität bei Kurzeinsätzen, soziale Sicherheit bei längeren Einsätzen sowie einen Gewinn an Reputation.

Auch die Personaldienstleister profitieren von einem einheitlichen Regelwerk für den Personalverleih sowie einem einfacheren Abrechnungsverfahren.

Erfahre alles über den am 1. März 2024 in Kraft tretenden Gesamtarbeitsvertrag auf der Seite unseres Verbandes Swissstaffing:

www.swissstaffing.ch/de/Medien/Medienmitteilungen/2023/gav-personalverleih-erneuert.php